vergaberecht prüfungsschema
die zur Berechnung erforderlichen Informationen lassen sich von Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht im üblichen Maße nachkommen, einschließlich Unternehmen aus Drittstaaten, die dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten sind, mit angemessenem Aufwand bereitstellen. Demzufolge darf im Rahmen der umweltbezogenen Zuschlagskriterien auch nicht das allgemeine Umweltmanagement eines Unternehmens oder eine bestimmte Politik der ökologischen Verantwortung bewertet werden, wenn sie nicht mit dem Beschaffungsgegenstand in Verbindung stehen. Weicht der Bieter von verbindlichen Vorgaben zur Preisgestaltung ab, ändert er dadurch die Vergabeunterlagen. 2.5.2. Auch die Zweckmäßigkeit kann ein qualitatives Wertungskriterium sein. allgemeine Grundsätze des Vergaberechts eingehalten werden (insbesondere das Gleichbehandlungs- sowie Transparenzgebot). Dabei werden beispielsweise Preisansätze wie Personal- und Maschinenkosten komplett auf eine Leistungsposition verlagert, fehlen dafür aber bei den anderen Leistungspositionen. Fehlende Preisangaben werden im Geltungsbereich der VOB/A (EU) auch dann nicht nachgefordert, wenn es sich dabei um unwesentliche Preisangaben handelt. Es ist zudem unerheblich, ob die an den Vergabeunterlagen vorgenommenen Änderungen nur geringfügig sind: Auch geringfügige Änderungen führen dazu, dass zwischen Vergabeunterlagen und Angebot keine vollkommene Deckungsgleichheit mehr besteht. Wenn bereits ein Teilnahmewettbewerb stattgefunden hat, können im Rahmen der Angebotsprüfung keine eignungsbezogenen Unterlagen mehr nachgefordert werden. Der Wertungsprozess endet mit der Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Ungewöhnlich niedrige Angebote). Welche Kriterien neben Preis und Kosten zur Wertung von Angeboten denkbar sind, wird in der Vergabeverordnung – nicht abschießend – aufgezählt: Alle in dieser Aufzählung genannten Kriterien haben qualitative Elemente. Der Preis ist durch die gesetzliche Gebühren- und Honorarordnung (HOAI) weitgehend vorgegeben. Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. 2.4. Im Vergabevermerk sind vom Auftraggeber die Gründe anzugeben, warum er die Einreichung der Angebote mithilfe anderer als elektronischer Mittel für erforderlich hält. Teilnahmewettbewerb und Reduzierung), darf aber nicht bei der Prüfung und Wertung der Angebote erstellt werden. Bereits in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber Wertungs- bzw. Hinweise für die Praxis I. Der Wertung zugrundezulegen ist immer die Qualität des konkret für den ausgeschriebenen Auftrag einzusetzenden Personals. An diese Festlegung ist er im folgenden Verfahren dann natürlich auch gebunden und kann keine Unterlagen mehr nachfordern. Durch die Rechtsprechung wurden in der Vergangenheit z. Auch bei unzulässigen Nebenangeboten bzw. Vergabeverfahrens besteht bzw. Die Preisnachlässe sollen schon bei der ersten Durchsicht des Angebotes klar erkennbar sein, damit sie in die Niederschrift der Angebotsöffnung aufgenommen werden können (vgl. Im Bereich der Vergabe von Bauleistungen findet unverzüglich nach Angebotseingang ein Öffnungstermin statt. Dies ergibt sich aus den Dokumentationsvorschriften. Im offenen und nichtoffenen Verfahren darf der öffentliche Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung nur Aufklärung verlangen, um sich über folgende Aspekte zu unterrichten: Es ist noch explizit geregelt, dass die Ergebnisse solcher Aufklärungen geheim zu halten sind und in Textform niedergelegt werden sollen. Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote erfolgt dann über die transparent aufgestellten und ins Verhältnis (Wertungsmatrix) gesetzten nichtpreislichen Zuschlagskriterien. Die Aufhebungsvorschriften räumen dem Auftraggeber ein Ermessen ein. Hinsichtlich der möglichen Aufhebungs- / Einstellungsgründe kann der Auftraggeber sich an dem bereits beschriebenen Katalog der Aufhebungsgründe der Vergabeverordnung orientieren. Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Unterlagen müssen unterschrieben sein. 2.5.4. ausschließen. Grundlage dafür ist eine Bewertung des Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Bestandteile dieses Vertrages werden das bezuschlagte Angebot des Bieters und die diesem zugrundliegenden Vergabeunterlagen. Zweckmäßigkeit. Die Bindefrist ist der Zeitraum, in dem sich der Bieter an sein eingereichtes Angebot gebunden halten muss. Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote, welche die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. 2.5.4. GRÜNHAGEN), Entscheidungen des Auftraggebers mit Beurteilungsspielraum sind daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden. (Anm. Diese Eigenschaften sind – zumindest potenziell – Kriterien mit einem sozialen Schwerpunkt. Da Bleistift radiert werden kann, ist oft nicht eindeutig feststellbar, ob Änderungen an den Eintragungen vorgenommen wurden. 4. die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose. 1 Nr. 1.3.6. Ausnahme von der elektronischen Einreichung bei besonders schutzwürdigen Daten. In diese Rechnung werden alle Kosten einbezogen, die für die Nutzung des Beschaffungsgegenstandes anfallen. Ergänzungen des Unternehmens zu den Vergabeunterlagen stellen ebenfalls Änderungen in diesem Sinne dar. Aus dieser Gesamtschau und ggf. Leistungsbezogene Unterlagen werden nach der formellen Prüfung mit in die Wertung einbezogen. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, inwieweit die Bekanntgabe der Gewichtung solcher Unterkriterien und Unter-Unterkriterien aus Transparenzgründen wirklich notwendig ist oder ob dies zu einer Unpraktikabilität führt und damit dem Hauptziel – der Einholung wirtschaftlicher Angebote – nicht mehr gerecht wird. Auch das Streichen von Positionen im Leistungsverzeichnis stellt beispielsweise eine Änderung der Vergabeunterlagen dar. PDF Arbeitshilfe Prüfraster für die Vergabe öffentlicher Aufträge Dafür ist das Zuschlagskriterium der „Kosten“ auch auf Grundlage der Lebenszykluskosten der Leistung berechnen. Die Dokumentationspflicht ist Ausfluss des Transparenzgrundsatzes. Das Verbot der vorfristigen Kenntnisnahme gilt nicht im Hinblick auf übermittelte Interessensbekundungen, da diese bis auf die Mitteilung des Interesses an dem Vergabeverfahren keine weiteren Angaben oder Unterlagen enthalten. Nebenangebote). Das Unternehmen hat den verspäteten Eingang jedoch dann nicht zu vertreten, wenn die Verspätung durch höhere Gewalt oder ein Verschulden des Auftraggebers verursacht wurde. nur die Berechtigten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben haben. Vorbereitung und Vergabeunterlagen). Sofern der Verdacht eines unangemessen niedrigen Preises besteht, nimmt der Auftraggeber eine entsprechende detailliertere Preisprüfung vor, um die Kalkulationsgrundlagen zu erforschen und so die Auskömmlichkeit eines Angebotes bewerten zu können. Die Aufklärung darf lediglich die nähere Erläuterung der bereits in den Unterlagen enthaltenen Informationen umfassen. Der Preis bzw. Auch Unterlagen, die nicht den Formerfordernissen entsprechen, die der Auftraggeber selbst in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen aufgestellt hat, müssen zwingend ausgeschlossen werden. Die sozialen Kriterien müssen sich nicht zwingend auf die materiellen Eigenschaften des Auftragsgegenstandes auswirken. mit dem Handel mit der Leistung (insbesondere bei Warenlieferungen). Datum und Uhrzeit des Eingangs werden in der Regel sowieso automatisch durch das Faxgerät auf den Dokumenten vermerkt. Niederschrift. Dieser stellt im Termin fest, ob der Verschluss der schriftlichen Angebote unversehrt ist bzw. GRÜNHAGEN), UVgO – Amtliche Erläuterungen des BMWi zu Form, Prüfung, Wertung, Grünhagen Mitherausgeber VOB-Kommentar 2020, Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote, Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen. Welche Fristlänge angemessen ist, bestimmt sich nach der für die Beschaffung der betreffenden Unterlagen voraussichtlich erforderlichen Dauer. Ein Nebenangebot ist ein Angebot, das vom durch den Auftraggeber geforderten Angebot abweicht – beispielsweise weil es Änderungsvorschläge enthält. Zweck dieser Regelung ist, dass die Bewerber und Bieter Kenntnis darüber erlangen, dass und warum der Auftrag nicht vergeben wird und auf welchen Gründen diese Entscheidung beruht. Der notwendige Bezug zum Auftragsgegenstand kann auch dann angenommen werden, wenn sich das Kriterium auf ein beliebiges Stadium im Lebenszyklus der Leistung bezieht. Die Zuschlagskriterien sind zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch den Auftraggeber zu gewichten. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das heißt, dass zwischen den Zuschlagskriterien und der ausgeschriebenen Leistung ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss. die Anschaffungskosten (einschließlich der Kosten für durchzuführende Forschung, Entwicklung, Produktion und Transport). XLSX WIBank Ein Spezialfall fehlender Preisangaben ist die unzulässige Mischkalkulation. Voraussetzung dafür ist, dass die Bandbreite der Spanne angemessen ist. Auf diese Weise soll die Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt werden. , sofern es sich dabei um einen Aspekt, wie zum Beispiel eine Position im Leistungsverzeichnis, handelt, bei dem den Unternehmen ein Interpretationsspielraum hinsichtlich der Ausführung der Leistung bleibt, und das Unternehmen diese Position plausibel deuten kann In diesem Fall dürfen Abweichungen von der vom Auftraggeber ursprünglich intendierten Bedeutung der Regelung nicht zu Lasten der Unternehmen gehen. (Anm. in der Aufforderung zur Interessensbestätigung oder den Vergabeunterlagen vorbehalten hat. Sofern eine Bekanntmachung vergebener Aufträge im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der entsprechenden Veröffentlichung der Bekanntmachung. Das Vier-Augen-Prinzip ist lediglich für Öffnung der Angebote vorgeschrieben, nicht jedoch für die Öffnung von Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen. Diese sind zum Teil gesetzlich vorgegeben, teilweise müssen sie aber auch vom Auftraggeber festgelegt werden. Wurden Unterlagen mithilfe des Mantelbogenverfahrens eingereicht, ist – wie bei postalischem Eingang – zu prüfen, ob der Mantelbogen sich in einem verschlossenen Umschlag befindet und unversehrt ist. Bevor der Zuschlag erteilt werden kann, hat der Auftraggeber diejenigen Bieter, die nicht bezuschlagt werden sollen, über die Zuschlagsabsicht in Textform zu informieren. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten: Soll die Wertung ausschließlich unter Berücksichtigung von Preis / Kosten erfolgen, ist der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot (unter Berücksichtigung aller festgelegten Kostenteile) zu erteilen. beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe bereits vor Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen. 1.1 in der Richtlinie 321 im VHB-Bund gelten als Auffälligkeiten beispielsweise fehlende, überschriebene, überlackte oder mit Bleistift eingetragene Preise, Erklärungen oder doppelte Ausweise. Kriterien zur allgemeinen Unternehmenspolitik weisen hingegen keinen Bezug zum Auftragsgegenstand auf, da durch die allgemeine Unternehmenspolitik konkrete Herstellungsprozesse oder die Bereitstellung der beauftragten Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen nicht beeinflusst werden. Markterkundung Nicht dokumentiert 3. Dazu wird gibt der Auftraggeber dem Unternehmen die Gelegenheit, nähere Informationen oder Erläuterungen zu den fraglichen Angebotsinhalten einzureichen. Erscheinen die angebotenen Preise für einzelne Positionen außergewöhnlich niedrig bzw. (Anm. Hat der Auftraggeber diese Einreichungsform festgelegt, gilt Folgendes: Als Mantelbogenverfahren wird elektronische Abgabe von Unterlagen in Verbindung mit einem handschriftlich unterzeichneten Formular, dem Mantelbogen, bezeichnet. Lieferbedingungen wie Liefertermin, Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen. Die Entscheidung über den Zuschlag entfaltet weitreichende tatsächliche und rechtliche Folgen und kann einen erheblichen Eingriff in die Rechte eines nicht zum Zuge gekommenen Unternehmens darstellen. Ein Preisnachlass ohne Bedingungen ist ein Abschlag auf die Angebotssumme, der nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, insbesondere keine Bedingungen an Vergabeunterlagen stellt. GRÜNHAGEN), Angebotsöffnung durch Dienstleister ohne Mitarbeiter des öAG in Niedersachsen als Dokumentationsmangel heilbar, in Bayern aber unheilbares abstraktes Gefährdungsdelikt (Anm. Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die eingereichten Unterlagen durch den Auftraggeber geöffnet. Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung des Auftraggebers. Ist die Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich, so gibt der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien in absteigender Rangfolge an. Dabei hat er vollständig und ausschließlich die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu berücksichtigen. Rechtswissenschaftliche Fakultät: Rechtswissenschaftliche Fakultät Verweigert das betroffene Unternehmen die fristgerechte Aufklärung, werden seine Unterlagen gegebenenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Diese dürfen zwar als Zuschlagskriterien herangezogen werden, können vom Auftraggeber aber auch in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis vorgegeben werden. (Anm. Grundsätzlich kann der Auftraggeber nur Unterlagen nachfordern, die wirksam, z. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines umweltbezogenen Kriteriums ist insbesondere, dass es mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung steht. Dem Auftraggeber entstehen durch eine Aufhebung keine Nachteile, da keine Pflicht besteht, den Zuschlag zu erteilen. Teilnahmewettbewerb und Reduzierung, 2.4.6. von der Wertung auszuschließen. Einreichung während der Übergangsphase. Reichen die Unternehmen die fehlenden Erklärungen und Nachweise jedoch nach, sind ihre Unterlagen wertbar (vgl. 1. Diese Argumentation kann entsprechend auch auf die neuen Verfahrensarten wie den wettbewerblichen Dialog, die elektronische Auktion und das dynamische elektronische Verfahren übertragen werden. Durch diese formalen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass Haupt- und Nebenangebot nicht verwechselt werden können. Es scheint jedoch auch in anderen Fällen geboten, Aufklärung zu verlangen, beispielsweise wenn der Verdacht einer unzulässigen Mischkalkulation besteht oder Unterlagen nicht form- oder fristgerecht eingehen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bieter dies nicht zu vertreten hat. Die Zugänglichkeit der Leistung für Menschen mit Behinderungen ist auch ein Teil des Wertungskriteriums „Design für Alle“. Wenn die mit den Unterlagen zu übermittelnden Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen, kann der Auftraggeber verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 SigG (Signaturgesetz) zu versehen sind (vgl. Interessensbekundungen sind in den Übergangsbestimmungen zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Auf die sozialen Kriterien soll, ebenso wie auf umweltbezogene Aspekte, unter den noch folgenden Titeln eingegangen werden. Nur so kann das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt werden. Zentrale Beschaffungsstellen können bis zum 18. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Denn nach den Zuschlagskriterien bestimmt sich letztlich, welches Angebot aus dem Kreis der geeigneten Bieter den Zuschlag erhält und wer der künftige Vertragspartner des Auftraggebers wird. Sie liegt auch insbesondere dann nahe, wenn die Vergütung für bestimmte Dienstleistungen oder die Festpreise für bestimmte Lieferungen durch nationale Vorschriften festgelegt sind. Auch für Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote im Sektorenbereich kommt ein Ausschluss aufgrund formeller Mängel in Betracht. auf Anhörung gewahrt. Angebote, welche nach den Regelungen der VOB/A (EU) zulässige Abweichungen von den vorgesehenen technischen Spezifikationen enthalten, sind keine Nebenangebote und daher grundsätzlich stets wertbar. Dadurch könnte es dazu kommen, dass letztendlich alle Leistungserbringungskonzepte bei der Wertung die volle Punktzahl erreichen. Die genauen Umstände des Signiervorgangs liegen in der Risikosphäre des Bieters. Die Entscheidung, ob nachgefordert wird oder nicht, steht daher nicht in seinem Ermessen. Prüfung). Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Vorabinformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unternehmen aufzufordern, fehlerhafte, unternehmensbezogene Unterlagen zu korrigieren. Diese Mindestanforderungen hat der Auftraggeber bereits in den Vergabeunterlagen festzulegen (vgl. Prüfung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen1) - Volker Hartloff - 1. Zuschlagskriterien auf. Enthält ein Angebot zwar fachliche Unrichtigkeiten, jedoch keine Änderung der Vergabeunterlagen, so kann nur dann aus fachlichen Gründen ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber sich dies in den Vergabeunterlagen vorbehalten hat. Angebote müssen die erforderlichen Preisangaben enthalten. PDF Skript - Anhang: Prüfungsschemata - uni-mannheim.de Der Auftraggeber darf sogar den Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium bestimmen, sofern andere Kriterien nicht geeignet sind oder nicht erforderlich erscheinen. Nach der VK Südbayern ist es jedoch so, dass eine Prüfung anhand des Kettenmodells erfolgen kann, wenn die fortgeschrittene Signatur im Einzelfall einer qualifizierten Signatur unter den Gesichtspunkten der Fälschungssicherheit, Datenintegrität und Personalisierung nahe kommt. Unterlagen, welche die formellen Anforderungen nicht erfüllen, brauchen vom Auftraggeber nicht weiter geprüft zu werden. Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer - Vergaberecht-Ratgeber PDF Häufig gestellte Fragen zur Vergabeprüfung Die Gleichwertigkeit mit dem geforderten Schutzniveau ist allerdings vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.